Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachdienstleistungen — Angebote, Zahlung, geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, KI-Nutzung, Qualitätskonformität und Haftung.
Zuletzt geprüft im Januar 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle von AbroadLink erbrachten Sprachdienstleistungen. Bitte lesen Sie sie sorgfältig — sie bilden für jeden erteilten Auftrag eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen AbroadLink Translations, S.L. und dem Kunden.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sprachdienstleistungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sprachdienstleistungen („T&C“) stellen eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihrem Unternehmen [Company Name] mit eingetragenem Sitz in [Company Address] und Handelsregister-/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer [Company Number] (nachfolgend der „Kunde“) und AbroadLink (Handelsname, eingetragen von AbroadLink Translations, S.L., USt-IdNr. ESB18612895) dar, einer nach spanischem Recht gegründeten Gesellschaft mit eingetragenem Sitz in Paseo de la Castellana 40, 8. Stock, Madrid, 28046, Spanien.
Die T&C gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen AbroadLink und dem Kunden und stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar, außer soweit im Auftrag ausdrücklich etwas anderes vermerkt und vereinbart ist. Alle anderen Bedingungen, ob ausdrücklich oder stillschweigend kraft Gesetzes oder anderweitig, sind im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
2. Auslegung
Die Klauselüberschriften dienen nur der leichteren Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf die Auslegung oder Interpretation dieser T&C.
Das Wort „including“ ist im Sinne von „einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf“ zu verstehen, und das Wort „includes“ ist im Sinne von „umfasst, jedoch nicht beschränkt auf“ zu verstehen.
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet Informationen (in jeder Form), die entweder für Sie oder für uns vertraulich sind und die entweder Sie uns oder wir Ihnen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen offenlegen.
„Rechte des geistigen Eigentums“ bezeichnet alle Rechte an oder in Bezug auf Patente, Urheberrechte, Datenbankrechte, eingetragene Muster, Designrechte, Gebrauchsmuster, Marken, Markennamen, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Firmennamen, Rechte an Chip-Topografien, Know-how oder Vertrauliche Informationen, Translation Memory und alle sonstigen Rechte in Bezug auf sonstiges gewerbliches oder geistiges Eigentum, unabhängig davon, ob sie eintragungsfähig sind oder nicht, einschließlich aller Rechte zur Beantragung solcher Rechte.
„Auftrag“ bezeichnet: (i) die Unterschrift des Kunden oder eine andere Mitteilung des Kunden an AbroadLink über die Annahme eines Angebots von AbroadLink für Dienstleistungen; oder (ii) eine Bestellung des Kunden oder eine andere Anweisung, die von den Parteien vernünftigerweise als Genehmigung für den Beginn der Dienstleistungen verstanden wird, jedoch unter Ausschluss aller vom Kunden vorgeschlagenen Bedingungen, die nicht ausdrücklich von AbroadLink angenommen wurden.
„Originalwerke“ bezeichnet die Dokumente, Dateien, Materialien und Werke, die Sie zum Zweck der Durchführung der Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
„Dienstleistung“ bezeichnet, außer soweit die bevollmächtigten Vertreter des Kunden und von AbroadLink ausdrücklich separate vertragliche Bedingungen hierzu vereinbart haben, jede professionelle Sprachdienstleistung einschließlich Lokalisierung, Übersetzung und/oder Korrekturlesen und/oder in Verbindung damit Desktop Publishing, Projektmanagement und/oder Engineering von Softwaredateien, Texten und anderen Computermedien und/oder das Vorlesen eines vorbereiteten Skripts, sofern dies vom Kunden bei AbroadLink in Auftrag gegeben wurde.
„Arbeitsergebnisse“ bezeichnet die Dokumente, Dateien, Materialien und Werke, die aus den Originalwerken gemäß Ihren Anweisungen erstellt und Ihnen von uns zur Verfügung gestellt werden.
„We, us, our,“ bezeichnet AbroadLink.
„You, your“ bezeichnet das Unternehmen, die Firma, die Körperschaft oder die Person, der wir die Dienstleistungen und/oder die Arbeitsergebnisse liefern.
„Vertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen Ihnen und uns, bestehend aus dem Auftrag und diesen T&C. Informationen in unseren Broschüren, Katalogen oder anderem veröffentlichten Material sind nur allgemeine Beschreibungen und bilden keinen Bestandteil des Vertrags.
„Preis“ bezeichnet den Preis für die Arbeitsergebnisse oder Dienstleistungen.
„Eigentumsvorbehalt“ bezeichnet den Rechtsmechanismus, durch den AbroadLink das Eigentum an den Arbeitsergebnissen und etwaigen damit verbundenen Rechten des geistigen Eigentums behält, bis AbroadLink die vollständige Zahlung aller für die betreffenden Arbeitsergebnisse und/oder Dienstleistungen fälligen Beträge erhalten hat, wie in Klausel 8.2 näher beschrieben.
3. Gegenstand des Vertrags
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser T&C erbringt AbroadLink die Dienstleistungen für den Kunden, und der Kunde verpflichtet sich, für die Dienstleistungen zu zahlen. AbroadLink überträgt dem Kunden gemäß diesen T&C alle Eigentumsrechte an den Arbeitsergebnissen, vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung der Dienstleistungen an AbroadLink und in Übereinstimmung mit den in Klausel 8 (Geistiges Eigentum und Eigentumsvorbehalt) festgelegten Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt.
4. Angebote
Mündliche Angebote dienen nur zur Orientierung. Sie sind für AbroadLink nicht bindend und stehen unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Bestätigung nach Erhalt der Originalwerke. Schriftliche Angebote bleiben 30 Kalendertage nach Absendung gültig. Der Preis einer Dienstleistung wird entweder auf der Grundlage mit dem Kunden ausgehandelter Standardpreise oder auf der Grundlage von durch AbroadLink erstellten Angeboten bestimmt.
Alle für die Arbeitsergebnisse und/oder Dienstleistungen vereinbarten Preise stehen außerdem unter dem Vorbehalt der Richtigkeit und Angemessenheit Ihrer Beschreibung der Originalwerke, des Zwecks der Arbeitsergebnisse und/oder Dienstleistungen sowie etwaiger weiterer Anweisungen. Falls nach unserer Auffassung Ihre Beschreibung der Originalwerke, der Zweck der Arbeitsergebnisse und/oder Dienstleistungen oder sonstige Anweisungen in irgendeiner Hinsicht unrichtig und/oder unzureichend sind, behalten wir uns das Recht vor, jedes Angebot zu ändern oder jeden zuvor vereinbarten Preis für die Dienstleistungen und/oder die Arbeitsergebnisse einseitig angemessen zu erhöhen.
Jedes Angebot ist von projektspezifischen „Besonderen Geschäftsbedingungen“ begleitet, die einen integralen Bestandteil des Angebots und der Vereinbarung zwischen den Parteien bilden. Die Besonderen Geschäftsbedingungen legen die für das Projekt geltenden Qualitätsspezifikationen und Service-Levels fest, einschließlich, soweit relevant, der einzuhaltenden Prozesse (wie Verfahren gemäß ISO 13485, Übersetzungs- und Revisions-Workflows gemäß ISO 17100 und Qualitätsmanagementkontrollen im Einklang mit ISO 9001) sowie aller sonstigen technischen oder regulatorischen Anforderungen, die zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
5. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, AbroadLink für die Dienstleistungen den im jeweiligen Auftrag festgelegten Preis in der darin angegebenen Währung zu zahlen.
Alle Zahlungen sind an AbroadLink wie im Auftrag angegeben fällig. Alle Zahlungen sind ohne Abzug oder Verrechnung von Bankgebühren zu leisten. Zahlt der Kunde an AbroadLink einen nach diesen T&C, dem Auftrag oder anderweitig fälligen Betrag nicht, so ist der Kunde verpflichtet, an AbroadLink auf diesen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 2 Prozent (2 %) pro Monat oder, falls niedriger, in Höhe des nach dem anwendbaren Recht höchstzulässigen Satzes zu zahlen; diese Zinsen fallen täglich an, bis die Zahlung erfolgt ist, unabhängig davon, ob vor oder nach einem Urteil. Bleibt ein solcher Betrag am Fälligkeitstag unbezahlt, werden alle anderen vom Kunden zahlbaren ausstehenden Beträge sofort fällig und zahlbar. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle hiernach an AbroadLink fälligen Beträge zuzüglich Fracht, Verpackung, Versicherung und sämtlicher Steuern (einschließlich Mehrwertsteuer und Quellensteuern), Veranlagungen, Gebühren und Abgaben staatlicher Stellen, die sämtlich ausschließlich vom Kunden zu tragen sind, ausgenommen Steuern auf das Einkommen von AbroadLink.
Wir stellen Ihnen alle angemessenen Steuern und Kosten in Rechnung, zu deren Einzug wir verpflichtet sind. Sie sind verpflichtet, etwaige Strafzahlungen oder Zinsen auf solche Steuern zu zahlen, die von uns infolge Ihrer Verzögerung bei der Zahlung dieser Steuern zu entrichten sind.
Eine zusätzliche Gebühr von 15–50 % zzgl. MwSt. wird zu den normalen Dienstleistungsgebühren hinzugefügt, wenn die Dienstleistung innerhalb von 24 Stunden nach Beauftragung erbracht werden muss. Dies ist im Auftrag anzugeben.
Die Zahlung hat durch den Kunden an AbroadLink per Scheck, Lastschrift, Banküberweisung oder in bar in der im Angebot angegebenen Währung zu erfolgen. Schecks sind an AbroadLink Translations, S.L. zahlbar zu machen und an Paseo de la Castellana 40, 8. Stock, Madrid, 28046, Spanien zu senden. Der Kunde ist für die Zahlung von Bankgebühren und/oder sonstigen zusätzlichen Gebühren verantwortlich.
Die Nichtzahlung einer Rechnung gemäß den hierin festgelegten Bedingungen oder anderen im Vertrag festgelegten Bedingungen berechtigt AbroadLink, weitere Arbeiten sowohl am selben Auftrag als auch an jedem anderen Auftrag von Ihnen auszusetzen, unbeschadet anderer Rechte, die uns möglicherweise zustehen.
Eigentumsvorbehalt und Zahlung. Unbeschadet von Klausel 7 (Lieferung und Mitteilungen) und Klausel 8 (Geistiges Eigentum und Eigentumsvorbehalt) gehen das Eigentum an den Arbeitsergebnissen und etwaige damit verbundene Rechte des geistigen Eigentums erst dann auf den Kunden über, wenn alle für die betreffenden Arbeitsergebnisse und/oder Dienstleistungen fälligen Beträge von AbroadLink vollständig erhalten wurden. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleibt das Eigentum bei AbroadLink, auch wenn die Gefahr gemäß Klausel 7 mit der Lieferung auf den Kunden übergeht. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, kann AbroadLink jede in Bezug auf die Arbeitsergebnisse gewährte Lizenz im Falle der Nichtzahlung bis zum Eingang der vollständigen Zahlung als automatisch ausgesetzt oder widerrufen behandeln.
6. Änderungen der Dienstleistungen
Der Kunde ist berechtigt, von Zeit zu Zeit während der Ausführung des Vertrags AbroadLink durch schriftliche Mitteilung aufzugeben, die Dienstleistungen zu ergänzen, daraus Teile wegzulassen oder sie anderweitig zu ändern, und AbroadLink wird solche Änderungen ausführen und an dieselben Bedingungen gebunden sein, soweit diese anwendbar sind, als ob die genannten Änderungen Teil des Vertrags wären. Alle Kosten solcher Änderungen sind vom Kunden zu tragen.
Erhält AbroadLink eine solche Anweisung, die zu einer Änderung des Preises führen würde, so wird AbroadLink den Kunden über die Kosten einer solchen Änderung informieren.
7. Lieferung und Mitteilungen
Die Lieferung der Arbeitsergebnisse gilt mit der Aufgabe zur Post oder der Übergabe an einen Beförderer oder, je nach Fall, mit der Übermittlung per Fax oder Internet als erfolgt, und die Gefahr geht auf den Kunden über. AbroadLink behält jedoch eine Kopie der Arbeitsergebnisse und wird im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung kostenlos eine weitere Kopie zusenden.
Jede Mitteilung oder sonstige Kommunikation nach diesen T&C muss schriftlich erfolgen und kann persönlich übergeben oder per vorausbezahltem Einschreiben erster Klasse, Fax oder E-Mail versandt werden. Jede Mitteilung gilt als zugestellt: bei persönlicher Übergabe zum Zeitpunkt der Übergabe; bei postalischer Versendung 48 Stunden nach Aufgabe zur Post; und bei Versendung per Fax oder E-Mail zum Zeitpunkt der Übermittlung.
8. Geistiges Eigentum und Eigentumsvorbehalt
8.1 Rechte des Kunden an den Originalwerken und Freistellung
Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, alle anwendbaren Urheberrechtsgesetze und damit zusammenhängenden Gesetze in allen Ländern der Welt einzuhalten.
Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er Eigentümer der Originalwerke und aller ihrer Bestandteile ist, deren Lizenznehmer ist oder anderweitig rechtmäßig berechtigt ist, sie zu besitzen, zu nutzen, zu vervielfältigen und zu übersetzen, und dass die Übersetzung der Originalwerke oder andere Dienstleistungen in Bezug auf diese sowie die Veröffentlichung, Verbreitung, der Verkauf oder die sonstige Nutzung der Arbeitsergebnisse keine Urheberrechte, Markenrechte, Patente oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.
Der Kunde verpflichtet sich, AbroadLink nicht für eine Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten des geistigen Eigentums verantwortlich zu machen, die aus der Nutzung der Dienstleistungen von AbroadLink oder urheberrechtlich geschützten Materials durch den Kunden entsteht, und stellt AbroadLink in Bezug auf alle Ansprüche, Verfahren, Kosten und Aufwendungen frei, die aus einer Verletzung von Urheberrechten, Patenten oder sonstigen Rechten Dritter im Zusammenhang mit den Originalwerken und/oder den Arbeitsergebnissen entstehen.
8.2 Eigentumsvorbehalt und Zuweisung von Rechten an Arbeitsergebnissen
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass, soweit nach anwendbarem Recht im größtmöglichen Umfang zulässig, das Eigentum an den Arbeitsergebnissen, einschließlich des Urheberrechts und aller sonstigen darin enthaltenen Rechte des geistigen Eigentums, im Wege des Eigentumsvorbehalts bei AbroadLink verbleibt, bis AbroadLink die vollständige Zahlung aller in Bezug auf die betreffenden Arbeitsergebnisse und/oder Dienstleistungen fälligen Beträge erhalten hat. Die Gefahr in Bezug auf die Arbeitsergebnisse geht mit der Lieferung auf den Kunden über, das Eigentum verbleibt jedoch bei AbroadLink, bis diese Zahlung vollständig eingegangen ist.
Soweit Dokumente sowie Werbe- und Verkaufsförderungsmaterial für normale Geschäftszwecke verwendet werden sollen (und nicht zur Veröffentlichung und zum Verkauf auf dem offenen Markt), gilt es als übliche Geschäftspraxis und wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Arbeitsergebnisse sowie die darin enthaltenen Urheberrechte, das Know-how und die Geschäftsgeheimnisse bis zur vollständigen Bezahlung der Arbeitsergebnisse und/oder Dienstleistungen an AbroadLink im Eigentum von AbroadLink verbleiben (nicht jedoch die Gefahr), gemäß der in Klausel 8.2.1 festgelegten Eigentumsvorbehaltsregelung. Mit dieser vollständigen Zahlung und sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erwirbt der Kunde die für solche normalen Geschäftszwecke erforderlichen wirtschaftlichen Rechte an den Arbeitsergebnissen.
Für Texte jedoch, die veröffentlicht und auf dem offenen Markt verkauft werden, verbleibt das Urheberrecht an den Arbeitsergebnissen mangels einer anderslautenden besonderen schriftlichen Vereinbarung auch nach vollständiger Zahlung im Eigentum von AbroadLink. Soweit AbroadLink bekannt ist, dass die Arbeitsergebnisse zur Veröffentlichung bestimmt sind, wird vereinbart, dass AbroadLink dem Kunden gegen das vereinbarte Honorar und nach dessen vollständiger Zahlung eine Lizenz zur einmaligen Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse erteilt.
Soweit das Urheberrecht an Arbeitsergebnissen dem Kunden durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich übertragen wird, wird eine solche Übertragung erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars wirksam. Bis zum Eingang dieser Zahlung verbleiben das Urheberrecht und alle sonstigen Rechte des geistigen Eigentums an diesen Arbeitsergebnissen im Wege des Eigentumsvorbehalts bei AbroadLink, wie in Klausel 8.2.1 beschrieben.
Die Parteien erkennen an, dass die Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt in dieser Klausel 8.2 auf die Arbeitsergebnisse und auf alle damit verbundenen Rechte des geistigen Eigentums in dem nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht und nach zwingenden lokalen Vorschriften über den Eigentumsvorbehalt zulässigen Umfang Anwendung finden sollen.
8.3 Methodik und Tools von AbroadLink
Ungeachtet der vorstehenden Zuweisung von Rechten an den Arbeitsergebnissen erkennt der Kunde an, dass AbroadLink alleiniger und ausschließlicher Inhaber aller Rechte, Rechtstitel und Ansprüche an Folgendem ist und bleibt:
(i) aller Methodik, Informationen, Software und Datenbanken, die bei der Erstellung der Arbeitsergebnisse und/oder der Erbringung der Dienstleistungen an den Originalwerken verwendet werden; und (ii) aller Erfindungen, Methodik, Innovationen, Know-how, Datenbanken und sonstigen Materialien, die von AbroadLink im Verlauf der Erstellung der Arbeitsergebnisse und/oder der Erbringung der Dienstleistungen an den Originalwerken entwickelt werden.
Zur Klarstellung ist nichts in dieser Klausel 8 so auszulegen, dass dem Kunden Rechte des geistigen Eigentums an solcher Methodik, solchen Tools, Plattformen (einschließlich etwaiger KI-Tools und aiHubLink), Software oder Datenbanken übertragen oder lizenziert werden, außer soweit dies unbedingt erforderlich ist, damit der Kunde die Arbeitsergebnisse gemäß diesen T&C nutzen kann.
9. Vertraulichkeit
Außer wie nachstehend vorgesehen und (unsererseits) soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, darf keine Partei Vertrauliche Informationen der anderen Partei verwenden.
Außer wie nachstehend vorgesehen darf keine Partei Vertrauliche Informationen der anderen Partei gegenüber einer anderen Person offenlegen.
Jede Partei darf die Vertraulichen Informationen der anderen offenlegen:
(i) wenn sie hierzu durch Gesetz oder eine Aufsichtsbehörde verpflichtet ist, vorausgesetzt, dass die zur Offenlegung der Vertraulichen Informationen verpflichtete Partei, soweit dies praktikabel und rechtmäßig ist:
(a) den Inhaber unverzüglich über eine solche Anforderung informiert; und
(b) mit dem Inhaber in Bezug auf Art und Weise, Umfang oder Zeitpunkt einer solchen Offenlegung oder in Bezug auf Maßnahmen kooperiert, die der Inhaber zur Anfechtung der Gültigkeit einer solchen Anforderung ergreifen kann.
(ii) gegenüber ihrem Personal (oder dem Personal eines mit ihr verbundenen Unternehmens), dem Personal von Unterauftragnehmern oder jeder Person, deren Aufgaben im Zusammenhang mit diesen T&C eine solche Offenlegung vernünftigerweise erfordern, unter der Bedingung, dass die Partei, die eine solche Offenlegung vornimmt, sicherstellt, dass jede Person, der gegenüber eine solche Offenlegung erfolgt:
(a) über die Vertraulichkeitsverpflichtungen nach diesen T&C informiert ist; und
(b) diese Verpflichtungen einhält, als wäre sie selbst an sie gebunden.
Diese Klausel gilt nicht für Informationen, die: (i) ohne Verschulden der empfangenden Partei allgemein öffentlich zugänglich werden; (ii) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden; oder (iii) der empfangenden Partei auf nicht vertraulicher Grundlage aus einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei zugänglich werden, vorausgesetzt, dass dieser Quelle die Übermittlung der Informationen an die empfangende Partei nicht durch vertragliche, gesetzliche oder treuhänderische Verpflichtungen untersagt ist.
Die in dieser Klausel enthaltene Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt unabhängig von der Ursache der Beendigung des Vertrags bestehen, und die Parteien vereinbaren, dass jede Partei auf Verlangen alle Dokumente und elektronischen Medien, die Vertrauliche Informationen der anderen Partei enthalten, einschließlich aller Kopien davon, zurückgibt oder löscht.
10. Gewährleistung für Dienstleistungen
AbroadLink erklärt und gewährleistet gegenüber dem Kunden, dass: (i) es das Recht hat, die Dienstleistungen gemäß den Bedingungen dieser T&C zu erbringen; (ii) es die Dienstleistungen gemäß den branchenüblichen Standards erbringen wird, wobei AbroadLink jedoch, da solche Dienstleistungen das Ergebnis menschlichen Handelns sind, nicht zusichert, dass sie den spezifischen Anforderungen des Kunden entsprechen und fehlerfrei sein werden; (iii) die von AbroadLink angebotenen Dienstleistungen den Anforderungen der Qualitätsmanagementnorm ISO 9001 entsprechen. Übersetzungsarbeiten, einschließlich Bearbeitung, entsprechen der Norm ISO 17100 für Übersetzungsdienstleistungen, und (iv) alle Dienstleistungen werden angemessenen kaufmännischen Standards entsprechen, und zu diesem Zweck wird AbroadLink bei der Auswahl von Übersetzern, Dolmetschern und anderem Personal, das zur Erstellung der Arbeitsergebnisse und zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt wird, alle angemessene Sachkenntnis und Sorgfalt anwenden.
Für ISO 13485-zertifizierte Dienstleistungen garantiert AbroadLink die Auswahl von Übersetzern und Lektoren gemäß den Anforderungen, die im Qualitätshandbuch von AbroadLink für Sprachdienstleister festgelegt sind, die auf die Bereiche Gesundheit, Medizin und Life Sciences spezialisiert sind.
AbroadLink schließt hiermit alle sonstigen Zusicherungen und Gewährleistungen in Bezug auf die Qualität oder die Eignung der Dienstleistungen oder der Arbeitsergebnisse für einen bestimmten Zweck aus, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich oder stillschweigend bestehen, einschließlich, ohne Einschränkung, stillschweigender Gewährleistungen der Handelsüblichkeit, sofern sie nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt sind. Darüber hinaus übernimmt AbroadLink keine Gewähr und gibt keine Zusicherung in Bezug auf die Nutzung der Arbeitsergebnisse hinsichtlich ihrer Genauigkeit, Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder anderweitig.
11. Einsatz künstlicher Intelligenz
Bei der Erbringung der Dienstleistungen dürfen wir nach unserem Ermessen automatisierte Tools und Systeme einsetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Engines für maschinelle Übersetzung, Tools zur Terminologieextraktion, automatisierte Tools zur Qualitätssicherung und generative künstliche Intelligenz (zusammen „KI-Tools“), soweit wir dies für angemessen halten, um die Qualität, Konsistenz, Sicherheit oder Effizienz der Dienstleistungen zu verbessern, zu straffen oder mit zu gewährleisten.
Der Einsatz von KI-Tools darf das im Vertrag, in einem Auftrag oder in projektspezifischen Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegte Maß an menschlicher Beteiligung oder Qualität nicht verringern. Soweit die Dienstleistungen als ISO 17100-konforme Übersetzungsdienstleistungen und/oder als ISO 13485-zertifizierte Übersetzungsdienstleistungen beauftragt werden, werden KI-Tools nur als unterstützende Tools innerhalb eines Workflows mit menschlicher Beteiligung verwendet und ersetzen nicht die erforderlichen menschlichen Schritte der Übersetzung und Revision.
Wir verwenden unter anderem unsere proprietäre Plattform „aiHubLink“, eine KI-gestützte Übersetzungs- und Qualitätsmanagementumgebung, die sichere generative maschinelle Übersetzung auf der Grundlage großer Sprachmodelle, Translation Memories, Terminologiedatenbanken und automatisierte Qualitätsprüfungen in einem kontrollierten Workflow mit menschlicher Beteiligung kombiniert. aiHubLink ist darauf ausgelegt, Inhalte vorzuübersetzen und zu analysieren sowie unsere Übersetzer und Revisoren zu unterstützen, nicht professionelles menschliches Urteilsvermögen zu ersetzen, und seine Komponente für generative maschinelle Übersetzung stützt sich auf große Sprachmodelle, die konfiguriert und gegebenenfalls an Kundenspezifikationen angepasst sind, um eine Übersetzungsleistung auf dem neuesten Stand der Technik für das jeweilige Fachgebiet zu erreichen.
Jede Nutzung von KI-Tools, einschließlich aiHubLink, unterliegt den in Klausel 9 festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen und allen anwendbaren Datenschutzverpflichtungen. Wir werden Vertrauliche Informationen des Kunden nicht vorsätzlich zur Schulung oder Verbesserung öffentlich verfügbarer KI-Modelle verwenden, noch werden wir vorsätzlich ein KI-Tool in einer Weise konfigurieren, die Dritten den Zugriff auf Vertrauliche Informationen des Kunden ermöglicht, es sei denn, wir haben Ihre vorherige schriftliche Zustimmung eingeholt oder dies ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Wir dürfen Originalwerke und Arbeitsergebnisse innerhalb von aiHubLink und anderen internen Systemen speichern zum Zweck (i) der Erbringung der Dienstleistungen, (ii) der Sicherstellung von Rückverfolgbarkeit und Qualitätskontrolle und (iii) der Verbesserung unserer internen, nicht öffentlichen Sprachressourcen und KI-Modelle, jeweils in Übereinstimmung mit diesen T&C und allen anwendbaren Datenschutzgesetzen. Zur Klarstellung berührt eine solche Nutzung nicht die Zuweisung der Rechte des geistigen Eigentums, wie sie in Klausel 8 festgelegt ist.
Wenn Ihre internen Richtlinien, Ihre Benannte Stelle oder anwendbare regulatorische Anforderungen die Nutzung bestimmter Arten von KI-Tools für bestimmte Projekte untersagen oder einschränken, müssen Sie uns hierüber schriftlich informieren, bevor Sie den Auftrag erteilen oder spätestens bevor wir mit der Arbeit beginnen. In solchen Fällen werden wir unsere Prozesse entsprechend anpassen, und wir behalten uns das Recht vor, den Preis, den Liefertermin und/oder das Service-Level anzupassen, um zusätzlichen Aufwand oder Einschränkungen widerzuspiegeln, die sich aus solchen Beschränkungen ergeben.
12. Qualitätskonformität, Rückverfolgbarkeit und Unterauftragsvergabe
Unbeschadet von Klausel 10 (Gewährleistung für Dienstleistungen) verpflichten wir uns, die Dienstleistungen in Übereinstimmung zu erbringen mit: (i) den im jeweiligen Auftrag und in etwaigen projektspezifischen „Besonderen Geschäftsbedingungen“ festgelegten Spezifikationen; (ii) unserem dokumentierten Qualitätsmanagementsystem; und (iii) allen anwendbaren regulatorischen oder normativen Anforderungen, die zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden (einschließlich, soweit relevant, ISO 9001, ISO 17100 und ISO 13485).
Wir werden geeignete Maßnahmen umsetzen und aufrechterhalten, um die Rückverfolgbarkeit der erbrachten Dienstleistungen sicherzustellen und insbesondere zu ermöglichen, für jeden Auftrag und jedes Projekt das beteiligte Personal, die Unterauftragnehmer (falls vorhanden), die verwendeten wesentlichen Tools und Systeme sowie die durchgeführten Qualitätskontrollen zu identifizieren. Der Detaillierungsgrad und die Aufbewahrungsfristen für eine solche Rückverfolgbarkeit werden durch unser Qualitätsmanagementsystem und, soweit anwendbar, durch die Besonderen Geschäftsbedingungen oder eine separate Qualitätsvereinbarung zwischen den Parteien bestimmt.
Wir dürfen die Erbringung der Dienstleistungen ganz oder teilweise an Unterauftragnehmer vergeben, vorausgesetzt, dass: (i) wir Ihnen gegenüber für die Erfüllung des Vertrags voll verantwortlich bleiben; (ii) alle Unterauftragnehmer durch schriftliche Vertraulichkeits- und Qualitätsverpflichtungen gebunden sind, die mit den in diesen T&C und in den Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegten Verpflichtungen vergleichbar sind; und (iii) wir Sie, soweit dies nach anwendbarem Recht, durch Ihre Benannte Stelle oder durch die Besonderen Geschäftsbedingungen erforderlich ist, im Voraus über jede wesentliche Unterauftragsvergabe informieren und Ihre vorherige schriftliche Genehmigung einholen.
Wir stellen sicher, dass alle von Ihnen mitgeteilten und von uns akzeptierten Anforderungen (einschließlich etwaiger Spezifikationen, Qualitäts- oder regulatorischer Anforderungen, Änderungssteuerung, Audits, Rückverfolgbarkeit, Beschwerdebearbeitung und Archivierungsanforderungen) wirksam an etwaige an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligte Unterauftragnehmer weitergegeben und ihnen gegenüber kontrolliert werden.
Wir werden eine aktuelle Dokumentation aufrechterhalten, die vernünftigerweise erforderlich ist, um die Kontrolle der Dienstleistungen nachzuweisen, einschließlich, soweit anwendbar, Aufzeichnungen über: (i) Arbeitsanweisungen und Projekt-Workflows; (ii) Qualifizierung und Überwachung von Übersetzern, Revisoren und anderem relevanten Personal; (iii) Validierung und Wartung der wesentlichen Tools, Systeme und sprachlichen Ressourcen, die bei der Erbringung der Dienstleistungen eingesetzt werden; und (iv) das Management von Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen.
Auf Ihr angemessenes Verlangen werden wir Nachweise dafür bereitstellen, dass das an der Erbringung der Dienstleistungen beteiligte Personal für die von ihm ausgeführten Aufgaben gemäß unserem Qualitätsmanagementsystem und, soweit relevant, gemäß den Anforderungen von ISO 17100 und/oder ISO 13485 qualifiziert ist.
Wir werden alle Nichtkonformitäten in Bezug auf die Dienstleistungen gemäß unseren internen Verfahren behandeln und Sie ohne unangemessene Verzögerung über jede festgestellte Nichtkonformität informieren, die die Sicherheit, die regulatorische Konformität oder die Eignung der Ihnen gelieferten Arbeitsergebnisse oder Dienstleistungen für den vorgesehenen Zweck beeinträchtigen kann.
Wir werden mit Ihnen bei der Untersuchung von Beschwerden in Bezug auf die Dienstleistungen zusammenarbeiten, einschließlich, soweit anwendbar, Beschwerden, die Sie von Ihren Kunden, Händlern, Ihrer Benannten Stelle oder zuständigen Behörden erhalten und die mit den von uns erbrachten Dienstleistungen in Verbindung stehen können. Im Falle einer bestätigten Nichtkonformität werden alle in Bezug auf die Dienstleistungen umzusetzenden Korrekturmaßnahmen in Zusammenarbeit zwischen den Parteien festgelegt, unbeschadet der in diesen T&C festgelegten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse.
13. Änderungskontrolle und Auditrechte
Wir werden Sie im Voraus über jede wesentliche Änderung unserer Prozesse oder unserer Organisation informieren, die vernünftigerweise wahrscheinlich Auswirkungen auf die Qualität, Sicherheit oder regulatorische Konformität der Dienstleistungen hat, die wir für Sie erbringen. Solche Änderungen können insbesondere Folgendes umfassen: (i) wesentliche Änderungen an Schlüsselverfahren oder Tools, die zur Erbringung der Dienstleistungen verwendet werden (einschließlich, soweit anwendbar, Übersetzungs-Workflows, Qualitätskontrollschritte oder zentrale IT-Plattformen); (ii) wesentliche Änderungen an unserem Qualitätsmanagementsystem, die Dienstleistungen nach ISO 9001, ISO 17100 oder ISO 13485 beeinflussen können; und (iii) wesentliche Änderungen im Umfang der Unterauftragsvergabe oder am Ort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden, soweit solche Änderungen für regulatorische oder Qualitätszwecke relevant sind.
Soweit Dienstleistungen von Ihnen oder Ihrer Benannten Stelle spezifisch validiert oder qualifiziert wurden und dies ausdrücklich im Auftrag, in den Besonderen Geschäftsbedingungen oder in einer separaten Qualitätsvereinbarung festgehalten wurde, unterliegt jede in Klausel 13.1 genannte Änderung, die sich auf solche validierten Dienstleistungen auswirken kann, soweit diese Dokumente dies verlangen, vor ihrer Umsetzung für solche Dienstleistungen Ihrer vorherigen schriftlichen Genehmigung.
Vorbehaltlich einer angemessenen vorherigen Mitteilung und während der normalen Geschäftszeiten haben Sie (und, soweit anwendbar, Ihre Benannte Stelle oder zuständige Regulierungsbehörden, die im Zusammenhang mit Ihren regulatorischen Verpflichtungen handeln) das Recht: (i) Vor-Ort- oder Remote-Qualitätsaudits oder -bewertungen unserer Einrichtungen, Prozesse und unseres Qualitätsmanagementsystems durchzuführen, soweit dies vernünftigerweise erforderlich ist, um unsere Einhaltung dieser T&C, der Besonderen Geschäftsbedingungen und aller anwendbaren regulatorischen oder normativen Anforderungen, die ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, zu überprüfen; und/oder (ii) die Ausfüllung von Qualitätsfragebögen oder ähnlichen dokumentarischen Bewertungen zu verlangen.
Die Parteien vereinbaren im Voraus die praktischen Vorkehrungen für jedes Audit oder jede Bewertung, einschließlich ihres Umfangs, ihrer Dauer, der Teilnehmer und der zu prüfenden Informationskategorien, um eine unangemessene Störung unserer Tätigkeiten zu vermeiden und die Vertraulichkeit von Informationen in Bezug auf andere Kunden sowie unsere proprietären Methoden und Tools zu wahren.
Nichts in dieser Klausel verpflichtet uns zur Offenlegung von Informationen, die vernünftigerweise nicht für die Überprüfung der Einhaltung dieser T&C, der Besonderen Geschäftsbedingungen oder anwendbarer regulatorischer oder normativer Anforderungen erforderlich sind oder die durch ein gesetzliches Geheimhaltungsprivileg oder durch gegenüber Dritten bestehende Vertraulichkeitsverpflichtungen geschützt sind. In solchen Fällen werden wir uns in angemessenem Umfang bemühen, alternative Nachweise bereitzustellen, die für die beabsichtigte Überprüfung ausreichen.
Die Kosten routinemäßiger Audits, die von Ihnen veranlasst werden, sind von Ihnen zu tragen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Soweit eine Regulierungsbehörde oder Benannte Stelle ein Audit unserer Einrichtungen speziell und ausschließlich im Zusammenhang mit den Dienstleistungen verlangt, die wir für Sie erbringen, werden die Parteien nach Treu und Glauben vereinbaren, wie die damit verbundenen Kosten aufzuteilen sind.
14. Haftungsbeschränkungen
Wir haften Ihnen gegenüber nicht für eine schuldlose oder fahrlässige Falschdarstellung aufgrund irgendeiner vor Vertragsschluss von uns oder in unserem Namen abgegebenen Erklärung, gleich ob mündlich oder schriftlich, und Sie sind nicht berechtigt, wegen einer solchen Falschdarstellung vom Vertrag zurückzutreten.
Abgesehen von Tod oder Verletzung einer Person infolge unserer Fahrlässigkeit haftet AbroadLink weder gegenüber dem Kunden noch gegenüber Dritten für mittelbare Verluste oder Schäden jeglicher Art (einschließlich entgangenen Gewinns) noch für Ansprüche irgendeiner anderen Person oder Einrichtung gegen den Kunden, die aus von AbroadLink erbrachten Dienstleistungen oder Arbeitsergebnissen entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, unabhängig von der Art des Anspruchs oder der Form der Klagegrundlage, selbst wenn AbroadLink auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Ebenso haftet AbroadLink nicht für Ansprüche, dass ein Leistungsergebnis der Dienstleistungen Rechte des geistigen Eigentums Dritter verletzt, wenn die Verletzung auf vom Kunden an AbroadLink gelieferte Materialien zurückzuführen ist.
Abgesehen von Körperverletzung oder Tod, die durch Fahrlässigkeit einer Partei verursacht wurden, vereinbaren die Parteien ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen T&C, dass die Gesamthaftung jeder Partei aus diesen T&C unter keinen Umständen den Betrag der Gebühren überschreitet, die nach diesen T&C in den vorangegangenen zwölf (12) Monaten an AbroadLink gezahlt wurden, oder sechzigtausend Euro (60.000 €), je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
AbroadLink übernimmt keine Haftung für telefonisch oder per Fax vorgenommene Übersetzungen.
Sie müssen uns innerhalb von 30 Kalendertagen nach Lieferung der Arbeitsergebnisse jeden Anspruch aus der Erbringung der Dienstleistungen und/oder den Arbeitsergebnissen zusammen mit allen Einzelheiten dieses Anspruchs mitteilen. In jedem Fall haften wir Ihnen gegenüber nicht, wenn Sie uns einen Anspruch nicht innerhalb angemessener Zeit nach Lieferung der Arbeitsergebnisse mitteilen.
Im Falle der Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden für einen anderen Zweck als den, für den sie geliefert wurden, hat der Kunde keinen Anspruch auf irgendeine Entschädigung durch AbroadLink, und der Kunde stellt AbroadLink von jedem daraus für AbroadLink entstehenden Verlust frei, sei es in Bezug auf den Goodwill oder anderweitig.
Sie erkennen an, dass von Ihnen und an Sie über das Internet übermittelte Originalwerke und Arbeitsergebnisse nicht garantiert frei vom Risiko einer Abfangung sein können, selbst wenn sie verschlüsselt übertragen werden, und dass wir für den Verlust, die Beschädigung oder die Abfangung von Originalwerken oder Arbeitsergebnissen nicht haften.
AbroadLink übernimmt keine Verantwortung für stilistische Fehler in Übersetzungen, wenn keine Styleguides im Voraus von AbroadLink als anwendbar akzeptiert oder festgelegt wurden. Beide Parteien verstehen, dass Übersetzung keine exakte Wissenschaft ist und keine zwei Übersetzer irgendeinen Text auf dieselbe Weise übersetzen werden.
Die Zeitpunkte für den voraussichtlichen Erhalt der Arbeitsergebnisse werden zum Zeitpunkt des Auftrags bestätigt. AbroadLink verpflichtet sich, einen Kulanzrabatt anzubieten, wenn die Arbeit aus Gründen außerhalb der Kontrolle des Kunden verspätet geliefert wird, gemäß den auf unserer Website veröffentlichten Rabatten im Einklang mit unserer Garantie für termingerechte Lieferung. AbroadLink behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu ändern, und wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, den Kunden zu kontaktieren, wenn sich der Liefertermin ändert.
Der Kunde hat AbroadLink innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt eines fertiggestellten Leistungsergebnisses der Dienstleistungen schriftlich über jeden vermuteten Mangel oder Fehler zu informieren, einschließlich eindeutiger Fehlübersetzung, Auslassung, Tippfehler, Grammatikfehler oder Nichtbeachtung eines genehmigten Glossars oder Referenzwerks; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung von AbroadLink darauf, solche behaupteten Mängel oder Fehler, die wir für gerechtfertigt halten, innerhalb eines angemessenen Zeitraums kostenlos zu beheben. Solche Beanstandungen werden die Zahlung zu keinem Zeitpunkt verzögern. Mangels einer solchen Mitteilung gilt das Leistungsergebnis der Dienstleistungen als vom Kunden akzeptiert. Der Kunde darf die Annahme nicht wegen einer Abweichung verweigern, die die Genauigkeit von Arbeitsergebnissen nicht erheblich beeinträchtigt.
Der Kunde akzeptiert, dass er dafür verantwortlich ist, zu überprüfen, ob die Dienstleistungen für seine Bedürfnisse geeignet sind. Der Kunde stellt alle Bestandteile, Informationen und Materialien bereit, die vernünftigerweise erforderlich sind, damit AbroadLink die Dienstleistungen erbringen kann.
Höhere Gewalt. Keine Partei haftet gegenüber der anderen für Verzögerungen oder die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Naturereignisse, Feuer, widrige oder außergewöhnliche Witterungsbedingungen, Arbeitskampfmaßnahmen, Feindseligkeiten, staatliche Anordnungen oder Eingriffe (unabhängig davon, ob sie Gesetzeskraft haben oder nicht), Ausfall von Computersystemen oder sonstige Ursachen außerhalb ihrer Kontrolle oder unerwarteter oder außergewöhnlicher Natur zurückzuführen ist. In solchen Fällen hat die von den Ereignissen höherer Gewalt betroffene Partei der anderen unverzüglich unter Angabe der Umstände Mitteilung zu machen und sich in angemessenem Umfang zu bemühen, die Ursachen der Nichterfüllung zu vermeiden oder zu beseitigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl AbroadLink als auch den Kunden, den von diesem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Auftrag zu kündigen; in jedem Fall verpflichtet sich der Kunde jedoch, AbroadLink für bereits abgeschlossene Arbeiten zu bezahlen.
Dringlichkeit. Eine zusätzliche Zahlung für dringende Dienstleistungen kann gemäß vorstehender Klausel 5 (15–50 %) erhoben werden. Da eine solche Dringlichkeit jedoch die notwendige Zeit zur Überprüfung der Arbeitsergebnisse ausschließen kann, übernimmt AbroadLink keinerlei Haftung für auf dringlicher Basis vorgelegte Arbeitsergebnisse.
15. Freistellung
Der Kunde gewährleistet, erklärt und verpflichtet sich, dass die bei AbroadLink eingereichten Materialien nichts Rechtswidriges oder Verleumderisches enthalten, und stellt AbroadLink (was für die Zwecke dieser Klausel auch seine Eigentümer, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Bevollmächtigten, Rechtsnachfolger, Zessionare und Unterauftragnehmer umfasst) von jeder Haftung sowie allen Verlusten, Schäden, Kosten und Aufwendungen, einschließlich sämtlicher Rechtsanwaltskosten, frei und hält AbroadLink insoweit schadlos, die entstehen aus:
- der Nutzung oder dem Besitz von Originalwerken oder vom Kunden im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen bereitgestellten Materialien durch AbroadLink, einschließlich der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums Dritter an solchen Originalwerken oder Materialien.
- der Verarbeitung von Daten durch AbroadLink bei der Erbringung der Dienstleistungen.
- jeder Verletzung der in diesen T&C vom Kunden abgegebenen Verpflichtungen, Erklärungen und Gewährleistungen.
- jeder sonstigen Verletzung dieser T&C durch den Kunden.
- der Erbringung einer Dienstleistung nach diesen T&C durch eine der Parteien.
- der Herstellung, Werbung, Verkaufsförderung, dem Verkauf oder dem Vertrieb von Gegenständen durch den Kunden.
- allen Steuern, Zöllen, Abgaben, Tarifen oder ähnlichen Gebühren, die von einer Regierung oder Einzugsbehörde auf die Herstellung, Werbung, Verkaufsförderung, Nutzung, Einfuhr, Lizenzierung oder den Vertrieb der Originalwerke, Arbeitsergebnisse oder des Ergebnisses der Dienstleistungen erhoben werden können.
- jedem Anspruch, dass irgendein Element der Arbeitsergebnisse und/oder eines sonstigen Ergebnisses der Dienstleistungen Urheberrechte, Markenrechte, Patente oder sonstige Schutzrechte verletzt.
16. Gesamte Vereinbarung, Änderungen und Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieser T&C als rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, gilt dieser Teil als abgetrennt, und die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen T&C bleiben davon unberührt.
Diese T&C bilden zusammen mit dem jeweiligen Auftrag die gesamte Vereinbarung und Verständigung zwischen den Parteien in Bezug auf den hierin geregelten Gegenstand und ersetzen alle sonstigen früheren Vereinbarungen und Verständigungen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Gegenstand, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder mündlich getroffen wurden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einem Auftrag und diesen T&C hat der Auftrag Vorrang.
Keine Änderung der Bestimmungen dieser T&C ist gültig, sofern sie nicht schriftlich von den bevollmächtigten Unterzeichnern beider Parteien bestätigt wurde.
17. Verzicht
Kein Versäumnis einer Partei, ein Recht oder einen Rechtsbehelf auszuüben, und keine Verzögerung bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs aus diesen T&C gilt als Verzicht darauf; ebenso schließt eine einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs aus diesen T&C eine künftige Ausübung desselben oder die Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs nicht aus.
Kein Verzicht unsererseits auf eine Vertragsverletzung durch Sie gilt als Verzicht auf eine nachfolgende Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung.
18. Streitbeilegung
Die Parteien vereinbaren, dass sie versuchen werden, jede aus diesen T&C entstehende Streitigkeit durch Verhandlungen zwischen den Parteien beizulegen.
Jede Meinungsverschiedenheit in Bezug auf die Genauigkeit der Arbeitsergebnisse oder anderer Dienstleistungen muss innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
Jede Streitigkeit, die sich aus dem Vertrag ergibt oder mit ihm in Zusammenhang steht, einschließlich jeder Frage hinsichtlich seines Bestehens, seiner Gültigkeit oder seiner Beendigung, der durch den Vertrag begründeten Rechtsbeziehungen oder jeder Streitigkeit hinsichtlich der Genauigkeit der Arbeitsergebnisse oder anderer Dienstleistungen, die zwischen den Parteien nicht zufriedenstellend gelöst werden kann, ist innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab dem Datum der ursprünglichen Beschwerde an die Internationale Handelskammer zu verweisen. Durch die Anwendung und Annahme dieser T&C wird stillschweigend vereinbart, dass die Entscheidung der Internationalen Handelskammer endgültig und für alle beteiligten Parteien bindend ist.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese T&C und jeder Auftrag (sowie alle Verfahren, in denen eine Partei berechtigt sein könnte, die andere als Drittpartei hinzuzuziehen) unterliegen in jeder Hinsicht spanischem Recht und sind entsprechend auszulegen, und die Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Madrid (Spanien).
20. Sprache
Wenn diese T&C in eine andere Sprache als Englisch übersetzt werden, ist die englischsprachige Fassung maßgeblich.
21. Ablauf, Vertragsverletzung und Kündigung
Diese T&C laufen ab, wenn alle Verpflichtungen der Parteien aus allen Aufträgen erfüllt sind.
Im Falle einer Vertragsverletzung durch den Kunden ist AbroadLink berechtigt, mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn diese Vertragsverletzung nach schriftlicher Mitteilung 10 Kalendertage lang fortbesteht; in diesem Fall zahlt der Kunde den hierin vorgesehenen vollen Preis für die abgeschlossenen Dienstleistungen und für alle in Bearbeitung befindlichen Arbeiten. Im Falle einer Vertragsverletzung durch AbroadLink ist der Kunde berechtigt, mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn diese Vertragsverletzung nach schriftlicher Mitteilung 10 Kalendertage lang fortbesteht; in diesem Fall gibt AbroadLink dem Kunden alle vom Kunden gelieferten Originalwerke und Daten zusammen mit allen zum Zeitpunkt der Kündigung vorhandenen Arbeitsergebnissen zurück. Die Kündigung berührt keine bereits entstandenen Rechte und Verbindlichkeiten einer der Parteien.
22. Stornierung
Wird eine Arbeit beauftragt und anschließend storniert, zahlt der Kunde an AbroadLink entweder einen Betrag, der dem Anteil der vollständigen Vergütung entspricht, den die abgeschlossene Arbeit im Verhältnis zum Originaltext/zu den Originalseiten ausmacht, sowie einen weiteren, nach Zeitaufwand berechneten Betrag für Vorrecherchen und Anfragen, oder der Kunde zahlt an AbroadLink einen anderen, zwischen den Parteien zu vereinbarenden Ausgleichsbetrag. Die abgeschlossene Arbeit steht dem Kunden zur Verfügung.